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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2022
- 8 U 52/21 -
Sichtschutzhecke auf eigenem Grundstück darf entfernt werden
Keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine an der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende Hecke von der Grundstückseigentümerin ohne Zustimmung des Nachbarn entfernt werden kann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten.
Die Verfahrensparteien sind Grundstücksnachbarn aus Pirmasens. Im Grenzbereich der beiden Grundstücke stand eine sehr große Thujahecke, die einen erheblichen
Kein Stamm auf dem Nachbargrundstück
Der 8. Zivilsenat hat den Nachbarn darauf hingewiesen, dass er nur dann einen Schadensersatzanspruch gegen die benachbarte Grundstückeigentümerin erfolgreich geltend machen könne, wenn einzelne Stämme, dort wo sie aus dem Boden heraustreten, wenigstens von der Grundstücksgrenze durchschnitten würden. Allein aus dem Umstand, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32742
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